Wenn ein Verkehrunfall wegen der
Verwendung des Handys am Steuer verursacht wird, wird dieses
beschlagnahmt. Dies sieht eine Richtline der
Staatsanwaltschaften Bozen, Trient und Rovereto vor.
Im Falle von Verletzten bzw. Toten muss die Polizei prüfen,
ob zum Zeitpunkt des Unfalls das Handy gerade im Gebrauch war.
Gegebenenfalls wird das Smartphone beschlagnahmt. Der Vorstoß
geht vom Trentiner Generalstaatsanwalt Giovanni Ilarda aus,
nachdem die jüngsten Zahlen auf einen vermehrten Gebraucht von
Handys am Steuer hinweisen.
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