Der Finanzpakt, den Südtirol und
Rom 2014 geschlossen haben, hält. Das Verfassungsgericht hat
zusätzliche Zahlungen Südtirols als unrechtmäßig zurückgewiesen.
Ein für Südtirols Finanzautonomie wichtiges Urteil des
Verfassungsgerichtshofs, das Urteil Nr. 103 wurde gestern
hinterlegt. "Es bestätigt die Tragfähigkeit unseres Finanzpakts
vom Oktober 2014 und nimmt das Land Südtirol als einzige
Sonderautonomie von zusätzlichen Zahlungen an den Staat aus",
freut sich Landeshauptmann Arno Kompatscher. "Der
Verfassungsgerichtshof hat in der Finanzfrage schon mehrfach
Recht gesprochen, so klar und eindeutig war allerdings kein
Urteil bisher", ergänzt er.
Geurteilt hat der Verfassungsgerichtshof in der Streitfrage,
ob die Sonderautonomien zu zusätzlichen Zahlungen verpflichtet
werden können, wie im staatlichen Haushaltsgesetz von 2017
vorgesehen. Das Land Südtirol sollte zusätzliche 10 Millionen
Euro zur Verfügung stellen.
Riproduzione riservata © Copyright ANSA