Mit der vom Ministerrat
verabschiedeten Durchführungsbestimmung werden die
Zuständigkeiten des Landes zur Regelung der Lehrerausbildung
festgeschrieben. "Mit der Durchführungsbestimmung wird dem Land
Südtirol nach mehr als 15 Jahren eine neue Kompetenz im
Bildungsbereich übertragen", sagte Bildungslandesrat Philipp
Achammer. Die Bestimmung zum Autonomiestatut sieht vor, dass das
Land Südtirol auf der Grundlage des Artikels 19 des
Autonomiestatutes im Einvernehmen mit der Freien Universität
Bozen und dem Konservatorium die Ausbildung des Lehrpersonals
für alle Schulstufen und alle Sprachgruppen selbst regelt, die
Studienplätze festlegt und den Zugangsmodus definiert. Die
Abschlüsse der Ausbildungen und die Spezialisierungen, die von
der Universität und dem Konservatorium in diesem Zusammenhang
durchgeführt werden, beziehungsweise die erlangten Studientitel
sind italienweit gültig.
Riproduzione riservata © Copyright ANSA