Die Zwölfer-Kommission hat sich
heute mit einer neuen Durchführungsbestimmung befasst, mit der
die heute vom Umweltministerium ausgeübten Befugnisse für zwei
geschützte Tierarten, nämlich Bär und Wolf, an die beiden
autonomen Provinzen übertragen werden sollen. Derzeit kann nur
das Umweltministerium, nach Einholung des Gutachtens des ISPRA
und des Landwirtschaftsministeriums Ausnahmen vom allgemeinen
Jagd- und Einfangverbot für geschützte Wildarten genehmigen.
"Dieses Genehmigungsverfahren ist sehr schwerfällig und
behindert ein schnelles Reagieren in Gefahrensituationen, wie
sie sich zuletzt im Trentino ereignet haben, wo bereits zum
zweiten Mal in kurzer Zeit Wanderer angegriffen und verletzt
worden sind", erklären die Südtiroler Mitglieder der
Zwölfer-Kommission Karl Zeller und Daniel Alfreider.
Nun wird der Entwurf zur Stellungnahme an die Ministerien
gesendet. Wenn mit diesen eine Einigung gefunden ist, kann die
Durchführungsbestimmung definitiv genehmigt und dann
verabschiedet werden.
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