/ricerca/ansait/search.shtml?tag=
Mostra meno

Se hai scelto di non accettare i cookie di profilazione e tracciamento, puoi aderire all’abbonamento "Consentless" a un costo molto accessibile, oppure scegliere un altro abbonamento per accedere ad ANSA.it.

Ti invitiamo a leggere le Condizioni Generali di Servizio, la Cookie Policy e l'Informativa Privacy.

Puoi leggere tutti i titoli di ANSA.it
e 10 contenuti ogni 30 giorni
a €16,99/anno

  • Servizio equivalente a quello accessibile prestando il consenso ai cookie di profilazione pubblicitaria e tracciamento
  • Durata annuale (senza rinnovo automatico)
  • Un pop-up ti avvertirà che hai raggiunto i contenuti consentiti in 30 giorni (potrai continuare a vedere tutti i titoli del sito, ma per aprire altri contenuti dovrai attendere il successivo periodo di 30 giorni)
  • Pubblicità presente ma non profilata o gestibile mediante il pannello delle preferenze
  • Iscrizione alle Newsletter tematiche curate dalle redazioni ANSA.


Per accedere senza limiti a tutti i contenuti di ANSA.it

Scegli il piano di abbonamento più adatto alle tue esigenze.

Verwaltungsgericht entscheidet zum Wolfabschuss-Dekret

Verwaltungsgericht entscheidet zum Wolfabschuss-Dekret

Urteil zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich hinterlegen

BOZEN, 07 febbraio 2024, 14:44

Redazione ANSA

ANSACheck

- RIPRODUZIONE RISERVATA

-     RIPRODUZIONE RISERVATA
- RIPRODUZIONE RISERVATA

In einer öffentlichen Verhandlung im Beisein zahlreicher Tierschützer und Tierschützerinnen sowie anderer Interessierten hat sich das Verwaltungsgericht mit den zwei Wolfsdekreten, die Landeshauptmann Arno Kompatscher im Herbst unterzeichnet hatte, befasst. Gleich zu Beginn wurde ein Einwand von Amts wegen erhoben: Da die Frist für die Entnahme der Wölfe in den Dekreten mit 60 Tagen festgesetzt worden war und diese aufgrund der richterlichen Aussetzung der Maßnahme verstrichen ist, wird die Erklärung der Unverfolgbarkeit der Rekurse in Betracht gezogen. Die Prozessparteien gaben ihre Stellungnahme ab, die Richter werden das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich hinterlegen.
    Im Herbst 2023 hatte der Landeshauptmann nach eingehender Prüfung und Anhörung von Fachleuten die Entnahme von insgesamt vier Wölfen in den Pfunderer Bergen (9. September) und im Gemeindegebiet Kastelbell (15. September) angeordnet; per Präsidialverfügung und schließlich in kollegialer Besetzung hatte das Verwaltungsgericht beide Dekrete ausgesetzt. Sie waren heute Gegenstand der Verhandlung. Die Rekurse beinhalten auch die von den Rekurswerbern gestellte Frage nach der Verfassungsmäßigkeit und Übereinstimmung mit dem EU-Recht des Gesetzes, mit dem das Konzept der Weideschutzgebiete eingeführt wurde. Überprüft wird auch die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Durchführungsverordnung sowie die Ausweisung der einzelnen Weideschutzgebiete. Die Schriftsätze waren bereits im Vorfeld hinterlegt worden, beide Parteien - die Anwaltschaft des Landes und die Vertretungen der Tierschutzorganisationen - legten kurz ihre Position dar. Die Richter haben sich das Urteil vorbehalten, es wird zu einem anderen Zeitpunkt schriftlich hinterlegt.
    "Wir warten das Urteil ab und werden daraus unsere Schlüsse ziehen", sagt Land- und Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher.
    Parallel zum juridischen Iter wird er den politischen Austausch in Rom und in Brüssel intensivieren, um das Thema Großraubwild möglichst noch vor Beginn der Weidesaison erneut zum Thema zu machen. "In den vergangenen Monaten hat es in mehreren europäischen Regionen Probleme mit Großraubwild gegeben, weshalb vor allem auf europäischer Ebene ein Umdenken in Bezug auf den Schutzstatus von Wolf und Bär zu erkennen ist", sagt Walcher.
   
   

Riproduzione riservata © Copyright ANSA

Da non perdere

Condividi

O utilizza