In einer öffentlichen Verhandlung im
Beisein zahlreicher Tierschützer und Tierschützerinnen sowie
anderer Interessierten hat sich das Verwaltungsgericht mit den
zwei Wolfsdekreten, die Landeshauptmann Arno Kompatscher im
Herbst unterzeichnet hatte, befasst. Gleich zu Beginn wurde ein
Einwand von Amts wegen erhoben: Da die Frist für die Entnahme
der Wölfe in den Dekreten mit 60 Tagen festgesetzt worden war
und diese aufgrund der richterlichen Aussetzung der Maßnahme
verstrichen ist, wird die Erklärung der Unverfolgbarkeit der
Rekurse in Betracht gezogen. Die Prozessparteien gaben ihre
Stellungnahme ab, die Richter werden das Urteil zu einem
späteren Zeitpunkt schriftlich hinterlegen.
Im Herbst 2023 hatte der Landeshauptmann nach eingehender
Prüfung und Anhörung von Fachleuten die Entnahme von insgesamt
vier Wölfen in den Pfunderer Bergen (9. September) und im
Gemeindegebiet Kastelbell (15. September) angeordnet; per
Präsidialverfügung und schließlich in kollegialer Besetzung
hatte das Verwaltungsgericht beide Dekrete ausgesetzt. Sie waren
heute Gegenstand der Verhandlung. Die Rekurse beinhalten auch
die von den Rekurswerbern gestellte Frage nach der
Verfassungsmäßigkeit und Übereinstimmung mit dem EU-Recht des
Gesetzes, mit dem das Konzept der Weideschutzgebiete eingeführt
wurde. Überprüft wird auch die Rechtmäßigkeit der entsprechenden
Durchführungsverordnung sowie die Ausweisung der einzelnen
Weideschutzgebiete. Die Schriftsätze waren bereits im Vorfeld
hinterlegt worden, beide Parteien - die Anwaltschaft des Landes
und die Vertretungen der Tierschutzorganisationen - legten kurz
ihre Position dar. Die Richter haben sich das Urteil
vorbehalten, es wird zu einem anderen Zeitpunkt schriftlich
hinterlegt.
"Wir warten das Urteil ab und werden daraus unsere Schlüsse
ziehen", sagt Land- und Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher.
Parallel zum juridischen Iter wird er den politischen Austausch
in Rom und in Brüssel intensivieren, um das Thema Großraubwild
möglichst noch vor Beginn der Weidesaison erneut zum Thema zu
machen. "In den vergangenen Monaten hat es in mehreren
europäischen Regionen Probleme mit Großraubwild gegeben, weshalb
vor allem auf europäischer Ebene ein Umdenken in Bezug auf den
Schutzstatus von Wolf und Bär zu erkennen ist", sagt Walcher.
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