Das Land Südtirol räumt den
Impfgegnern eine letzte Chance ein, um die Pflichtimpungen für
ihre Kinder nachzuholen. Das jüngste Urteil des
Verfassungsgerichts, das die regionale Impfregelung in Molise
betraf, hat den letzten Zweifel ausgeräumt: Die Zuständigkeit
für die Pflichtimpfungen und ihre Umsetztung liegt beim Staat.
"Wir haben keinen Spielraum", erkläerten Landeshauptmann Arno
Kompatscher und Landesrat Thomas Widmann auf einer
Pressekonferenz.
Die Landesregierung hat dennoch die Frist für die Vormerkung
vom 10. Juli auf den 8. August verlängert. Für jene Kinder, die
zu diesem Zeitpunkt keinen Impftermin vorweisen können, startet
der 30-tägige Verwaltungsiter, der zum Auschluss aus dem
Kindergarten bzw. für die Schulpflichtigen zur Verwaltungsstrafe
von 167,70 Euro führt. "Wir verteidigen mit gezücktem Schwert
die Südtiroler Zuständigkeiten im Sanitätswesen, in dieser Frage
haben wir Alternativen", so Kompatscher.
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