Die Landesregierung hat der Änderung
des Höfegesetzes zugestimmt, um die Neubildung von geschlossenen
Höfen ohne Hofstelle zu erschweren. "Wir wollen damit", so
Agrarlandesrat Arnold Schuler "eine Aufsplitterung der ohnehin
kleinen landwirtschaftlichen Betriebe eingrenzen." Die
landwirtschaftlichen Betriebe Südtirols weisen im allgemeinen
eine geringe Größe auf, sowohl jene im Berggebiet als auch und
vor allem die Obst- und Weinbaubetriebe in den Talböden.
"Kurzfristig erweist sich eine Aufteilung der
landwirtschaftlichen Betriebe mit der Schaffung neuer
geschlossener Höfe ohne Hofstelle vielleicht als Vorteil -
langfristig ist es aber ein Nachteil für die Landwirtschaft in
Südtirol insgesamt", so Landesrat Schuler. Mit der
Gesetzesänderung soll verhindert werden, dass ein Altbauer
seinen Nachkommen die freie Mindestfläche von zwei Hektar Obst-
und Weinbau überträgt, nicht aber die Hofstelle des
landwirtschaftlichen Betriebes oder den geschlossenen Hof.
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