Die Landesregierung hat heute das
Abkommen zum Landeseinsatzplan zur Unterstützung bei der
Vermisstensuche genehmigt. Wie die Planung auf Landesebene zur
Unterstützung bei der Vermisstensuche abläuft, ist in einem
Abkommen geregelt. Das derzeit geltende Abkommen war vor zwölf
Jahren zwischen dem Regierungskommissär und dem Landeshauptmann
geschlossen worden. "Das Abkommen hat in dieser Zeit gute
Wirkung gezeigt und die Zusammenarbeit zwischen allen
beteiligten Einsatzkräften und Behörden gefestigt",
unterstreicht Landeshauptmann und Bevölkerungsschutzlandesrat
Arno Kompatscher.
"Die Alarmierung der zuständigen Behörden im Falle des
Verschwindens einer Person ist von grundlegender Bedeutung für
ein rechtzeitiges Eingreifen", betont Kompatscher. "In
Übereinstimmung mit den neuen Richtlinien des Sonderbeauftragten
der Regierung für vermisste Personen haben im vergangenen Jahr
verschiedene Vertreter der Agentur für Bevölkerungsschutz, der
Freiwilligen Feuerwehren, der Bergrettungsdienste und der
Freiwilligenorganisationen des Zivilschutzes sowie Vertreter des
Staates an der Verbesserung dieses Planes gearbeitet", berichtet
der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Klaus
Unterweger.
Diese operative Vereinbarung regelt die Festlegung und
Planung der Einsatzabläufe bei der Suche nach Vermissten oder
bei der Bergung von später georteten Verletzten in schwer
zugänglichem Gelände. Wird das Verschwinden bei der Feuerwehr,
der Bergrettung, den Rettungshundeeinheiten, der Wasserrettung
gemeldet, so haben diese die Landesnotrufzentrale zu
verständigen, die ihrerseits die örtlich zuständige
Polizeibehörde informiert.
Je nach Art des Geländes sind die Kompetenzen in dem Dokument
unterschiedlich festgelegt: So obliegen die Lawinensuche, die
Suche in schwer zugänglichem Gelände und die Suche in unwegsamem
Gelände dem Bergrettungsdienst, einschließlich jenem der
Finanzpolizei. Die Suche in nicht unwegsamem Gelände hingegen
obliegt dem Brandschutzdienst. Die Nationale Berg- und
Höhlenrettung (Corpo Nazionale Soccorso Alpino e Speleologico
CNSAS) und der Bergrettungsdienst im Alpenverein Südtirol (AVS)
sorgen für die Rettung von Verletzten oder Personen in Not im
Gebirge, in Höhlen und in nicht zugänglichen Gebieten des
Staatsgebiets.
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