Das Land Südtirol hat einen Rekurs
vor dem Verfassungsgerichtshof wegen einer Verletzung der
eigenen Zuständigkeiten im Bereich Sanität gewonnen. Die
Carabinieri der Einheit Nas von Trient waren in den Ämtern der
Absteilung Sanität des Landes vorstellig geworden und hatten
Daten zur Kontrolle der Freistellungen für sanitäre Leistungen
für die Jahre von 2010 bis 2014 gefordert. Auch wollten sie
entsprechende Massnahmen der Landesregierung und die Lieferung
von Arzneien in Zusammenhang mit den Freistellungen
kontrollieren.
Daraufhin reichte die autonome Provinz Bozen Rekurs wegen
Verletzung der autonomen Kompetenzen ein, die dem Land aufgrund
des Autonomiestatutes und der Durchführungsbestimmungen
zustehen. Das Verfassungsgericht hat dem Land Recht gegeben und
im eigenen Urteil erklärt, dass es nicht dem Staat, bzw. den
Carabinieri zustehe, solche Daten zu kontrollieren. Demnach hat
der Verfassungsgerichtshof das von den Carabinieri ausgestellte
Strafmandat vom 23. Februar 2015 annulliert.
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