Trentino

Gesundheitswesen: Notaufnahmen-'Strafe' kommt im Dezember

Für nicht gerechtfertigte Fälle

Redazione Ansa

(ANSA) - BOZEN, 26 JUN - Die Landesregierung hat entschieden, ab Dezember 2019 die Selbstkostenbeteiligung für den nicht gerechtfertigten Zugang zur Notaufnahme anzuheben. Bereits am 12. Juni hatte die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt ausführlich darüber diskutiert. Dafür wurde ein Artikel zur Neuregelung vorgesehen, gleichzeitig wurde von der Einführung von Sanktionen abgesehen. Nun muss der Landtag über diese gesetzliche Grundlage für die Kostenbeteiligung der Patienten befinden. Die ursprünglich für Juli vorgesehene Einführung der Selbstkostenbeteiligung in Höhe von 35 Euro muss daher auf Dezember verschoben werden. Die Selbstkostenbeteiligung soll dann fällig werden, wenn Patienten die Notaufnahme aus nicht gerechtfertigten Gründen aufsuchen.
    "Es ist uns wichtig, dass es eine Struktur mit klaren Regeln gibt. Darum arbeiten wir momentan mit Hochdruck an den Durchführungsverordnungen, die diese Materie im Detail und klar nachvollziehbar regeln sollen", betont Landesrat Thomas Widmann.
   

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