Die Landesregierung hat entschieden,
ab Dezember 2019 die Selbstkostenbeteiligung für den nicht
gerechtfertigten Zugang zur Notaufnahme anzuheben. Bereits am
12. Juni hatte die Landesregierung im Zusammenhang mit dem
Nachtragshaushalt ausführlich darüber diskutiert. Dafür wurde
ein Artikel zur Neuregelung vorgesehen, gleichzeitig wurde von
der Einführung von Sanktionen abgesehen. Nun muss der Landtag
über diese gesetzliche Grundlage für die Kostenbeteiligung der
Patienten befinden. Die ursprünglich für Juli vorgesehene
Einführung der Selbstkostenbeteiligung in Höhe von 35 Euro muss
daher auf Dezember verschoben werden. Die
Selbstkostenbeteiligung soll dann fällig werden, wenn Patienten
die Notaufnahme aus nicht gerechtfertigten Gründen aufsuchen.
"Es ist uns wichtig, dass es eine Struktur mit klaren Regeln
gibt. Darum arbeiten wir momentan mit Hochdruck an den
Durchführungsverordnungen, die diese Materie im Detail und klar
nachvollziehbar regeln sollen", betont Landesrat Thomas Widmann.
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