Trentino

Landtag genehmigt Wolf-Gesetz

Entnahme nei fehlendem ISPRA-Gutachten möglich

Redazione Ansa

(ANSA) - BOZEN, 09 GIU - Der Landtag hat das Landesgesetz für Maßnahmen gegen Wölfe mit 25 Ja, 4 Nein und 2 Enthaltungen genehmigt. Wölfe können demnach entnommen werden, wenn die Stellungnahme des ISPRA ausbleibt.
    Laut Landeshauptmann Arno Kompatscher sei es interessant, dass man zum einen sage, das Gesetz gehe über die Zuständigkeiten voraus und werde eh angefochten werden, zum anderen fordere man mehr Mut. Es sei ihm bisher nie unterbreitet worden, eine Abschussverordnung zu unterschreiben. Von Ispra sei in den beiden genannten Fällen kein Gutachten gekommen, es habe nur gesagt, es könne kein positives Gutachten ausstellen. Mit dem nun vorliegenden Gesetz könne man dieser Situation eines fehlenden Gutachtens begegnen. Mit diesem Gesetz könne man Rom auch ein Signal senden, so Kompatscher.
    „Seit Jahren beschäftigen wir uns in Südtirol mit der ungelösten Wolfsproblematik. Ungezählte Wolfsrisse haben in Vergangenheit sehr zum Leidwesen der betroffenen Viehbauern immer wieder große Schäden angerichtet. Es war deshalb an der Zeit, die seit langem schwelende Thematik endlich einer zufriedenstellenden Lösung zuzuführen. Der Almsommer hat begonnen. Die Ausbreitung des Wolfes in unserer Heimat wird von den Menschen mit Sorge gesehen. Laut einer repräsentativen Umfrage des Südtiroler Bauernbundes sind über 80 Prozent der Südtiroler Bevölkerung gegen eine ungehinderte Ausbreitung des Wolfes und für eine geregelte Entnahme des Wolfes in unserem Land. Die Zeit ist nun mehr als überreif, um im Land Nägel mit Köpfen zu machen", stellt Ersteinbringer Sepp Noggler fest.
    (ANSA).
   

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