Trentino

Höfegesetz: Änderung soll Aufsplitterung eingrenzen

Grünes Licht der Landesregierung

Redazione Ansa

(ANSA) - BOZEN, 12 DEZ - Die Landesregierung hat der Änderung des Höfegesetzes zugestimmt, um die Neubildung von geschlossenen Höfen ohne Hofstelle zu erschweren. "Wir wollen damit", so Agrarlandesrat Arnold Schuler "eine Aufsplitterung der ohnehin kleinen landwirtschaftlichen Betriebe eingrenzen." Die landwirtschaftlichen Betriebe Südtirols weisen im allgemeinen eine geringe Größe auf, sowohl jene im Berggebiet als auch und vor allem die Obst- und Weinbaubetriebe in den Talböden.
    "Kurzfristig erweist sich eine Aufteilung der landwirtschaftlichen Betriebe mit der Schaffung neuer geschlossener Höfe ohne Hofstelle vielleicht als Vorteil - langfristig ist es aber ein Nachteil für die Landwirtschaft in Südtirol insgesamt", so Landesrat Schuler. Mit der Gesetzesänderung soll verhindert werden, dass ein Altbauer seinen Nachkommen die freie Mindestfläche von zwei Hektar Obst- und Weinbau überträgt, nicht aber die Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebes oder den geschlossenen Hof.
   

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