Trentino

Verletzung autonomer Zuständigkeiten, Land gewinnt Rekurs

vor dem Verfassungsgerichtshof

Redazione Ansa

(ANSA) - BOZEN, 21 JUL - Das Land Südtirol hat einen Rekurs vor dem Verfassungsgerichtshof wegen einer Verletzung der eigenen Zuständigkeiten im Bereich Sanität gewonnen. Die Carabinieri der Einheit Nas von Trient waren in den Ämtern der Absteilung Sanität des Landes vorstellig geworden und hatten Daten zur Kontrolle der Freistellungen für sanitäre Leistungen für die Jahre von 2010 bis 2014 gefordert. Auch wollten sie entsprechende Massnahmen der Landesregierung und die Lieferung von Arzneien in Zusammenhang mit den Freistellungen kontrollieren.
    Daraufhin reichte die autonome Provinz Bozen Rekurs wegen Verletzung der autonomen Kompetenzen ein, die dem Land aufgrund des Autonomiestatutes und der Durchführungsbestimmungen zustehen. Das Verfassungsgericht hat dem Land Recht gegeben und im eigenen Urteil erklärt, dass es nicht dem Staat, bzw. den Carabinieri zustehe, solche Daten zu kontrollieren. Demnach hat der Verfassungsgerichtshof das von den Carabinieri ausgestellte Strafmandat vom 23. Februar 2015 annulliert.
   

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