Seit gestern ist das Bedecken von
Mund und Nase bei den derzeit erlaubten Tätigkeiten oder
Bewegungen außerhalb der eigenen Wohnung und beim Kontakt mit
anderen Personen Pflicht für alle Menschen in Südtirol. "Diese
Regel gilt für alle Menschen in Südtirol ab dem Grundschulalter.
Für jüngere Kinder wird der Mundschutz empfohlen", sagt
Landeshauptmann Arno Kompatscher und hat dies gestern Abend
nochmals eigens in einer Dringlichkeitsmaßnahme festgehalten.
Immer, wenn man andere Menschen treffe, die nicht zur
zusammenlebenden Familiengemeinschaft gehören, also auch in
Innenräumen z.B. beim Einkaufen oder beim Arbeiten, seien Mund
und Nase zu bedecken, erklärt Kompatscher und verweist darauf,
dass der Mundschutz helfe, Ansteckungen mit dem Coronavirus zu
verringern. Zum Bedecken von Mund und Nase kann ein Schal, ein
Schlauchtuch, ein Halstuch, eine Schutzmaske oder auch eine
selbst genähte Maske verwendet werden.
Die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 19, die Kompatscher am 7.
April am Abend unterzeichnet hat, enthält einen weiteren
wichtigen Punkt zu öffentlichen Veranstaltungen in Südtirol.
Solange der Notstand zur Bekämpfung des Coronavirus andauert,
ist es weiterhin nicht erlaubt, öffentliche Veranstaltungen
jeglicher Art zu organisieren und durchzuführen, an denen
mehrere Personen teilnehmen.
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