Damit junge freiberufliche
Architekten und Ingenieure bei den Ausschreibungen des Landes
zum Zug kommen, hat die Landesregierung die Richtlinie
angepasst. Für junge Freiberufler in den Bereichen Architektur
und Ingenieurwesen soll es künftig einfacher werden, in den
öffentlichen Markt einzusteigen. "Während sie bisher bereits
verwirklichte Projekte vorweisen mussten, können die jungen
freiberuflichen Architekten und Ingenieure nun auch bei
Ausschreibungen ohne diese Referenzen mitmachen", sagte
Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Tommasini nach der
Sitzung der Landesregierung und: "Voraussetzungen sind, dass sie
die Staatsprüfung vor nicht mehr als fünf Jahren abgeschlossen
haben, ins Verzeichnis eingetragen sind und die entsprechende
Versicherungspolizze abgeschlossen haben. Die Regelung sieht
vor, dass der öffentliche Auftraggeber bei Direktvergaben, die
die Ausschreibungssumme von 40.000 Euro nicht überschreiten,
junge Freiberufler beauftragen kann. Damit komme Südtirol eine
Beispielfunktion zu".
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