Die Zwölfer-Kommission hat eine
Durchführungsbestimmung genehmigt, mit der das
Verwaltungspersonal des Zivil- und Strafgerichtes an die Region
Trentino-Südtirol delegiert werden soll und die Gerichtsitze und
deren Instandhaltung an die autonomen Provinzen Bozen und
Trient. Dem Ministerrat wird nun die Durchführungsbestimmung zur
endgültigen Genehmigung vorgelegt. "Die Norm sieht im Besondern
vor, dass ab 1. Jänner 2017 die Zuständigkeit für das
Verwaltungspersonal der ordentlichen Gerichtsämter in Südtirol
und dem Trentino vom Staat an die Region übergeht", so
SVP-Senator Karl Zeller, Mitglied der Zwölferkommission, und:
"Durch die zu erwartenden Synergieeffekte mit den
Friedensgerichten, die ja schon heute von der Region verwaltet
werden, soll auch das Problem der Unterbesetzung beim Bozner
Landesgericht gelöst und effizientere Dienste gewährleistet
werden. Diese Durchführungsbestimmung sieht auch vor, dass die
Verwaltung der Gerichtsgebäude an die autonomen Provinzen von
Bozen und Trient übergeht".
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