(ANSA)-BOZEN,27 JUN- Die Vereinigten Sektionen des
Rechnungshofes für die Region Trentino-Südtirol haben die
Rechnungslegung 2015 der Region und der Provinz Bozen gebilligt.
Einige Kapitel wurden nicht gebilligt. Darunter jene, die das
Regionalgesetz 2012 betreffen, das den Provinzen 500 Millionen
Euro unter juridischer Form einer Leihgabe zuweist. In diesem
Punkt hat der Rechnungshof erneut eine Umgehung des Art. 119 der
Verfassung erhoben, der eine Golden Rule vorsieht, wonach die
öffentliche Verwaltung sich nur bezüglich Investitionen
verschulden kann, nicht aber für laufende Ausgaben. Formell sei
die regionale Finanzierung den Körperschaften vorenthalten, den
Provinzen Bozen und Trient also, aber diese verwenden die Fonds,
heißt es, um die Wirtschaft zu fördern und gewähren somit auch
Beiträge an Private und Unternehmen. In Bezug auf die Provinz
Bozen wurde jenes Kapitel nicht gebilligt, das für das Personal
in Führungsposition, das die Funktion nicht mehr ausübt, die
Umwandlung der Funktionsvergütung in eine fixe Quote vorsieht.
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